Familienrecht

Beim Familienrecht handelt es sich um ein sensibles Rechtsgebiet. Trennungen stellen für alle Beteiligten einen tiefen Einschnitt dar, der oftmals mit großer Emotionalität einhergeht. Als Anwältinnen für das Familienrecht in Geilenkirchen ist es uns ein Anliegen, bestenfalls eine Einigung zum Vorteil aller herzustellen. Solche außergerichtlichen Vereinbarungen erweisen sich als der ideale Weg. Er ist aber nicht immer möglich: In diesem Fall vertreten wir unsere Mandantin oder unseren Mandanten selbstverständlich engagiert in einem gerichtlichen Verfahren.

Kommt es zu einer Scheidung, sind unterschiedliche Aspekte zu regeln. Dazu zählt die Aufteilung des Vermögens. Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Zugewinngemeinschaft. Beide Ehepartner dürfen das Anfangsvermögen behalten. Derjenige mit dem höheren Zugewinn während der Ehe muss die Hälfte des Differenzbetrags abgeben. Zudem bedarf es einer Vereinbarung für den Versorgungsausgleich und den möglichen Unterhalt. Haben die Ehepartner Kinder, müssen auch der Kindesunterhalt, das Sorgerecht und das Umgangsrecht vereinbart oder vor Gericht erstritten werden.